Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma music & lights
Verleih
1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit.Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Borstel - Hohenraden. Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muß sich bei der Abholung durch einen Personalausweis ausweisen können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muß er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Rücklieferung des gemieteten Gegenstandes hat durch Übergabe in unserem Unternehmen zu erfolgen. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Versendung der gemieteten Gegenstände durch einen Transporteur. Der Transporteur ist von dem Kunden zu beauftragen und muß uns eine von dem Kunden unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Gefahr für die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Kunden über.
3. Bei Übergabe der Anlage unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Kunden verbindlich an, daß sich die Anlage in einwandfreiem Zustand befindet. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
4. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.
5. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben. Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen - nach vergeblicher Fristsetzung, sofern eine solche nicht von den Gegebenheiten her unmöglich ist - nicht erfüllt werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6. Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muß ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung).
7. Der Kunde hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an dem Mietgegenstand sind dem Kunden untersagt. Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete. Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort telefonisch und per Fax anzuzeigen.
8. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie gemäß Ziffer 7; das heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Ausfalltag der vereinbarten Zeitdauer. Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
9. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Er haftet für Beschädigungen, Verlust und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ist, soweit gesetzlich zulässig, Rellingen.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser unserer Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen sind beide Seiten verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmungen - in den Grenzen des AGB-Gesetzes, soweit dieses gelten sollte, - soweit wie möglich entspricht.
Handel
§ 1 Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Firma music & lights und dem Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
2. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma music & lights erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
3. Die Firma music & lights behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluß herausstellt, daß die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Firma music & lights sind ausgeschlossen.
§ 2 Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von der Firma music & lights einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
2. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muß sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
5. Schadensersatzansprüche gegen die Firma music & lights wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 3 Rückgaberecht
1. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Angabe von Gründen alle Artikel aus unserem aktuellen Angebot innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzusenden, soweit er Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Dies gilt nur für Fernabsatzverträge gemäß §312b BGB. Die Ware muß in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma music & lights zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rückzahlung des Kaufpreises erfolgt auf Kundenwunsch per Scheck bzw. als Gutschrift auf das Kundenkonto.
2. Das Rückgaberecht besteht bei der Bestellung von eingeschweißten oder versiegelten Datenträgern wie z.B. CDs, Zeitungen und Zeitschriften sowie Software nur dann, wenn die entsprechende Ware in der Einschweißfolie bzw. mit einem unbeschädigten Siegel an uns zurück gesandt wird.
3. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden, es sei denn, die Ware kann nicht als Paket versandt werden. Die Rückgabefrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden zu laufen.
4. Das Rückgaberecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt werden.
5. Macht der Kunde von seiner Möglichkeit der Rückgabe Gebraucht, ist die Firma music & lights berechtigt, für die Zeit des Verbleibs der Ware beim Kunden eine angemessene Nutzungsvergütung zu verlangen.
6. Desweiteren hat der Kunde, der von seinem Rückgaberecht Gebraucht macht, der Firma music & lights die Wertminderung oder den Wert der Ware zu ersetzen, soweit der Kunde die Ware nicht ordnungsgemäß zurücksenden kann, weil er die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.
7. Die Firma music & lights trägt nicht die Kosten der Rücksendung.
§ 4 Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche
1. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einer von der Firma music & lights nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
3. Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen im Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.
4. Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigenpflicht gemäß §2 Ziffer 3 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist.
5. Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 12-24 Monate. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 6 Monate. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des §14 BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sechs Monate ab Gefahrenübergang.
6. Liegt ein von der Firma music & lights zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die Firma music & lights nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nichterfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Firma music & lights ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Die Firma music & lights behebt den Mangel auf ihre Kosten in ihrer Firma. Die Rücksendung der Ware kann frei – durch Anforderung eines so genannten „Free-Way-Gutscheines“- an die Firma music & lights erfolgen. Es bleibt der Firma music & lights aber überlassen, ob sie die Mängelbeseitigung von einem anderen, dem Wohnort des Kunden näher gelegenen Fachmann, ausführen läßt.Ist die Firma music & lights zu dieser Leistung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über einen angemessenen Zeitraum hinaus aus Gründen, die die Firma music & lights zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Soweit sich nicht aus Nr. 8 etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen die Firma music & lights oder ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8. Der vorgenannte Haftungsausschluß gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
9. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen der Firma music & lights sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.
2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juni 1998 zu verzinsen.Falls der Firma music & lights ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma music & lights berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Firma music & lights. Bei Verträgen mit Verbrauchern, §13 BGB, behält sich die Firma music & lights das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der Firma music & lights gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen der Firma music & lights und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die Firma music & lights ab. Die Firma music & lights nimmt diese Abtretung an.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma music & lights bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Rellingen.
§ 8 Schlußbestimmung
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.